1. Anwendungsbereich
Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Firma SCHWARZ FENSTERBAU GmbH.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur, soweit sie von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleiben die übrigen dennoch in Kraft. Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Firma SCHWARZ FENSTERBAU GmbH.
2. Angebot
Soweit die Angebotserstellung auf Grund von Unterlagen des Auftraggebers wie z. B. Muster, Zeichnungen etc., erfolgt, sind diese Unterlagen nur verbindlich, soweit im Angebot auf diese Bezug genommen wird.
3. Preise
Soweit sich nach Vertragsschluss die vom Besteller angegebenen und in der Bestellung festgelegten Maße und Ausführungen ändern, ist der Preis nach den neuen Maßen der jeweils gültigen Preistafel zu berichtigen. Es gelten dann die den veränderten Maßen angepassten Preise. Etwaige Preisgarantien gelten nur für die im Auftrage aufgeführten Maße und Ausführungen. Erfolgt die Lieferung oder Leistung bei einem Nichthandelsgeschäft vereinbarungsgemäß oder aus Gründen, die von der Firma SCHWARZ FENSTER-BAU GmbH nicht zu vertreten sind, 4 Monate noch Vertragsschluss oder später, so verpflichten sich die Vertragsparteien bei Änderung der Preis-ermittlungsgrundlagen über den Preis neu zu verhandeln.
4. Lieferung und Montage
Die Firma SCHWARZ FENSTERBAU GmbH liefert und leistet im Rahmen der Möglichkeiten zu den in Aussicht gestellten Terminen. Die vereinbarten Termine sind nur als annähernd zu betrachten. Aus der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit kann der Besteller erst dann Rechte herleiten, wenn er zuvor schriftlich eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen gesetzt hat. Danach ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche wegen etwaiger verspäteter Lieferung bzw. Unmöglichkeit der Leistung sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer der Firma SCHWARZ FENSTERBAU GmbH zurechenbaren vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Schadensverursachung beruhen. Der Besteller hat dafür zu sorgen, dass bis zum vereinbarten Liefertermin die baulichen Voraussetzungen für eine einwandfreie und reibungslose Montage gegeben sind.
Die Montage kann auch durch einen, von der Firma SCHWARZ FENSTER-BAU GmbH beauftragten Subunternehmer erfolgen.
5. Eigentumsvorbehalt
Die Lieferung der bestellten Waren erfolgt unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst mit vollständiger Bezahlung sämtlicher Forderungen aus den Geschäftsbeziehungen, die bei Besitzübertragung bestehen, auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch dann, wenn einzelne unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen worden sind. Bei Verarbeitung mit fremden, uns nicht gehörenden Sachen, werden wir Miteigentümer an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts unseres Stoffes zu den fremden verarbeiteten Waren. Der Besteller verarbeitet für uns. Wird die von uns gelieferte Ware veräußert oder verbaut, so werden die da-durch entstehenden Kaufpreis- oder Werklohnforderungen schon jetzt an uns abgetreten, und zwar in Höhe des Liefergegenstandes zuzüglich 10 %. Dies gilt auch hinsichtlich des Anspruchs auf Einräumung einer Sicherungshypothek gemäß § 648 BGB. Wir nehmen die Abtretung an. Anderweitige Verfügungen, insbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen, sind dem Besteller nicht gestattet. Eine Weiter-veräußerung darf nur unter Eigentumsvorbehalt erfolgen. Die Berechtigung zur Weiterveräußerung entfällt bei Zahlungseinstellung des Bestellers. Bezüglich der abgetretenen Forderung verpflichtet sich der Besteller, alle erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörenden Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Es ist dem Besteller untersagt, mit seinem Abnehmer oder einem Dritten Abreden zu reffen, die unsere Rechte in irgendeiner Weise ausschließen oder beeinträchtigen können. Bei Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu benachrichtigen. Die Firma SCHWARZ FENSTERBAU GmbH verpflichtet sich, die ihr nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen auf Verlangen des Bestellers nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als der Wert die zu sichern-den Forderungen um 10 % übersteigt.
6. Zahlung
Zahlungen sind gemäß den Bestimmungen dieses Bestellscheines in bar bzw. nach Überweisung zu leisten. Sie gelten erst dann als erbracht, wenn sie bei der Firma SCHWARZ FENSTERBAU GmbH eingegangen sind; Scheckzahlung also erst nach Eingang der Gutschrift. Wechsel werden als Zahlungsmittel nicht angenommen. Die Aufrechnung ist unzulässig, soweit sie nicht eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung des Bestellers betrifft. Ein Zurückbehaltungs-recht des Bestellers ist ausgeschlossen, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Zahlungsverzug unterbricht die Lieferzeit.
Stand 3/2020
Schwarz Fensterbau GmbH
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