Datenschutzerklärung
für eine Präsenz auf facebook.com
(Facebook-Seite)
(Stand 30.4.2020)
Der nachfolgende Text dient im Zusammenhang der vom Landesbeauftragten für den
Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz formulierten Anforderungen bei
der Nutzung Sozialer Medien („Handlungsrahmen für die Nutzung von „Social Media“
durch öffentliche Stellen“) als Muster einer Datenschutzerklärung beim Betrieb einer
Facebook-Seite auf der Plattform facebook.com. Sie ist an den gelb hinterlegten Stellen
auf die Situation des Anbieters hin zu ergänzen bzw. anzupassen.
Die Datenschutzerklärung sollte über einen dauerhaften Menüpunkt, einen Seitenreiter
oder Eintrag im App-Bereich auf der Facebook-Seite dauerhaft verfügbar gemacht
werden. Dabei kann entweder der vollständige Text auf der Facebook-Seite vorgehalten ,
oder dieser über eine Verlinkung zur Homepage der öffentlichen Stelle bereitgestellt
werden.
Im Fall von Änderungen der Datenschutzerklärung sind Vorversionen vorzuhalten und
ebenfalls über den o.g. Link verfügbar zu machen.