Seit Jahresbeginn greifen wichtige Änderungen bei der staatlichen Förderung von Fenster- und Fassadensanierung. Wer auf die Zuschüsse aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude zugreifen will, muss nun schon mit einem ausführenden Unternehmen, etwa einem Fensterbauer, ins Geschäft gekommen sein. Erst danach kann die Förderung beim BAFA beantragt werden, wie der Verband Fenster + Fassade (VFF) erläutert.
Neue Regeln bei Förderprogrammen
Neue Förder-Regel beim Sanieren: Erst Vertrag abschließen, dann zum Amt
Wichtige Nachricht für Eigenheimbesitzer, die Haus oder Wohnung sanieren möchten: Zum 1. Januar 2024 hat sich eine zentrale Spielregel bei der staatlichen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) geändert. Seit diesem Jahr gilt im Programm Einzelmaßnahmen (BEG EM): Wer saniert, muss schon mit einem ausführenden Unternehmen, z.B. einem Fensterbauer, über einen Vorvertrag ins Geschäft gekommen sein.
Erst dann kann der Förderantrag gestellt werden beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Höhe des Zuschusses beträgt aktuell 15 Prozent der förderfähigen Kosten – die angekündigten 30 Prozent sind mit dem Haushalts-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Tisch. Die Basisförderung kann um fünf Prozent erhöht werden, wenn der Fenstertausch zuvor in einem Individuellen Sanierungsfahrplan (ISFP) berücksichtigt worden ist.